fambinis-Vereinsordnung

(Stand 11.2022)


Teilnahme an Angeboten

Zur Teilnahme an unseren Angeboten ist die Mitgliedschaft im fambinis in der Regel nicht notwendig. Mitglieder zahlen jedoch in fast allen Fällen eine um bis zu 30% reduzierte Teilnahmegebühr.

Eine Mitgliedschaft ist zwingend notwendig wenn:

ein Kind den Minikindergarten besuchen soll
die Anbindung bzw. Ausbildung als Tagespflegeperson unter der Betreuung des Fachdienstes der Kindertagespflege im fambinis statt findet
Bis auf wenige Ausnahmen ist zur Teilnahme an unseren Angeboten immer eine schriftliche, verbindliche Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt mit den Formularen des fambinis. Sie schließt die Verpflichtung ein, dem fambinis stets die aktuelle Adresse und Kontaktdaten (auch E-Mail-Adresse) mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Die Teilnahme richtet sich nach den freien Angebotsplätzen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Wir behalten uns vor, Kurse oder Vorträge abzusagen oder zu verschieben, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
Auch falls erforderlich, andere Räumlichkeiten anzumieten.


Anmeldebestätigungen

Es werden keine schriftlichen Anmeldebestätigungen verschickt. Nur wenn Kurse ausfallen oder überfüllt sind, erfolgt eine Benachrichtigung. Eine evtl. bereits eingezogene oder anderweitig bezahlte Teilnahmegebühr wird dann umgehend zurückgezahlt. Bei einer Anmeldung über das Internet gibt es eine Übertragungsbestätigung.


Teilnahmegebühren / Mitgliedsbeitrag

Die Gebühren für unsere Angebote und der Mitgliedsbeitrag werden von uns per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sowohl die Anmeldung zu einem unserer Angebote als auch die Beitrittserklärung zur Mitgliedschaft beinhaltet die Zustimmung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bei Sicherstellung einer ausreichenden Deckung des bezogenen Kontos.

Dieses Verfahren ist eine Sicherheit für das fambinis, auch bei Nichterscheinen der angemeldeten Person die Teilnahmegebühr zu erhalten. Deswegen ist es notwendig, dass sich alle Teilnehmer mit dem entsprechenden Formular anmelden.

Teilnahmegebühren werden vom fambinis unter Angabe der Gläubiger- ID [DE25ZZZ00000289064] und der bei der Kursanmeldung vergebenen Mandatsreferenz, bzw. bei Mitgliedern der zuvor mitgeteilten Mandatsreferenz, bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung oder danach eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Kursbeitrag auch im Büro bar bezahlt werden.

Nur bei Vorlage der schriftlichen Anmeldung mit Einzugsermächtig oder Barzahlung ist die Teilnahme gesichert. Bei Veranstaltungen mit niedriger Teilnahmegebühr bitten wir ggf. am Veranstaltungstermin um eine direkte Barzahlung.

Mitgliedsbeiträge werden vom fambinis unter Angabe der Gläubiger-ID [DE25ZZZ00000289064] und der zuvor mitgeteilten Mandatsreferenz jährlich zum 20. Januar eingezogen. Sollte der SEPA-Lastschrifteinzug nicht erfolgreich verlaufen und der fällige Beitrag seitens der Bank zurückgefordert werden, so werden die Bankgebühren von uns an das Mitglied bzw. den Teilnehmer weiterbelastet.


Rücktritt von Anmeldungen

Rücktritt von Anmeldungen

Bei schriftlichem Rücktritt von der Anmeldung

  • bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20% Stornogebühren berechnet, danach gilt:
    • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% Stornogebühren,
    • 3 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% Stornogebühren fällig.


Sollte eine andere Person nach Abstimmung mit uns den angemeldeten Platz übernehmen, können dennoch Bearbeitungsgebühen anfallen.


Kurs-/Veranstaltungsausfälle oder Änderungen

Der Teilnehmer wird gebeten, die Kursleitung oder das fambinis Büro rechtzeitig zu informieren, falls am Kurs nicht oder nur verspätet teilgenommen werden kann. Ein Anspruch auf Ersatz einer vom Teilnehmer versäumten Kurseinheit besteht allerdings nicht, ggf. können versäumte Einheiten bei einem Nachfolgekurs nachgeholt werden.

In besonderen Fällen, z.B. bei ärztlich verordneten Kur- oder Krankenhausaufenthalten entfällt die Zahlungsverpflichtung anteilig. Der Grund für den Ausfall ist dem fambinis nachzuweisen.

Ausfall, der durch die Kursleitung verantwortet wird, wird in der Regel nachgeholt. Bei Kursausfall, der von Seiten des fambinis zu verantworten ist, werden die Gebühren anteilig zurückerstattet, sofern die Einheiten zum Ende des Kurses nicht nachgeholt werden können. Bei Kurs/Veranstaltungs-Ausfall durch höhere Gewalt (z.B. Pandemien) werden Regressansprüche ausgeschlossen.

Anmeldungen zu unseren Kursen haben immer schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich. Dies gilt auch, wenn sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse der Kursort ändern.


Mitgliedschaft im fambinis Familienzentrum Friedrichsdorf e.V.

Das fambinis Familienzentrum Friedrichsdorf e.V. kann als aktives Mitglied (mit einem Jahresbeitrag) oder als Fördermitglied (mit einer jährlichen Spende) unterstützt werden.

Die aktive Mitgliedschaft im Verein ist eine Jahresmitgliedschaft und bezieht sich auf alle direkten Familienmitglieder. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich mit den Formularen des fambinis. Sie schließt die Verpflichtung ein, dem fambinis stets die aktuelle Adresse und Kontaktdaten (auch E-Mail-Adresse) sowie die Bankdaten für das SEPA Lastschriftverfahren mitzuteilen.

Für Inhaber des Sozialpass Friedrichsdorf ist die Mitgliedschaft kostenfrei. Eine Beitrittserklärung ist dennoch notwendig. Ein Nachweis ist jährlich vorzulegen.


Höhe und Fälligkeit des Mitgliedbeitrags

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt aktuell € 36,- pro Jahr. Ein höherer Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem persönlichen Ermessen des einzelnen Mitglieds.

Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum 20. Januar mittels SEPA Lastschriftverfahren eingezogen, es sei denn, die Mitgliedschaft beginnt unterjährig. Dann wird er frühestens 14 Tage nach Annahme des Beitrittsantrages eingezogen. Von Januar bis Juni ist der volle Beitrag zu entrichten, ab Juli der halbe Beitrag.


Kündigungsbedingung

Die Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Liegt bis zum 30.9. keine schriftliche Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug ist mit entsprechendem Nachweis auch zum 30.6. möglich. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt dann.


Inkrafttreten

Diese erste Vereinsordnung tritt nach ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung am 24.04.2014 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle weiteren Fassungen werden durch den Vorstand im Zuge seiner Amtsausführung beschlossen.

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